DEEP CARE GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2025

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DeepCare GmbH (im Folgenden ,,AGB") gelten für alle Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse der Deep Care GmbH, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg (im Folgenden ,,DEEP CARE") im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermietung von Produkten.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden ,,Kunden").
  3. Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Kunden, selbst wenn ihre Geltung nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
  4. Es gelten ausschließlich die AGB der DEEP CARE. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DEEP CARE Lieferungen vornimmt, ohne ihrer Geltung zu Selbst wenn DEEP CARE auf ein Schreiben des Kunden (z.B. eine Bestellung) Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen.
  5. Im Angebot oder sonstige im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der DEEP CARE maßgebend.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  7. Vertragsänderungen sowie rechtserhebliche Erklärungen und vertragsrelevante Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder (abgesehen von Kündigungen) durch elektronisch übermittelte Erklärungen (z.B. Telefax, E-Mail, Übermittlung eingescannter Unterschriften via E-Mail) eingehalten werden. Gesetzliche zwingende Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Alle Angebote von DEEP CARE sind freibleibend und unver­bindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekenn­zeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch das beiderseits unterzeichnete Angebot oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der DEEP CARE zustande. Die DEEP CARE kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
  2. Bei einem Angebot mit Bindungswirkung erfolgt eine wirksame Annahme eines Vertragsangebots der DEEP CARE durch den Kunde nur durch Rücksendung des unterzeichneten, unveränderten Angebotes an DEEP CARE. Jede abändernde Annahme des Angebots gilt als neues Angebot des Kunden. In diesem Fall behält sich DEEP CARE die Annahme vor und ein Vertrag über die Überlassung der Produkte kommt zu den geänderten Bedingungen nur zustande, wenn DEEP CARE das abgeänderte Vertragsangebot des Kunden ausdrücklich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunde annimmt.

 

§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung von DEEP CARE Produkten, insbesondere des Intelligenten Sitzverhaltensassistenten (ISA), und diesbezüglicher zusätzlicher Leistungen wie im Angebot der DEEP CARE Die DEEP CARE stellt SaaS Leistungen zu den in den in § 8 beschriebenen Konditionen zur Verfügung.
  2. Der Kunde seine Mitarbeiter hat die Möglichkeit, kostenlos eine App zu nutzen, die langfristige Analysen über eigene Gewohnheiten und Fortschritte ermöglicht. Diese App ist nicht Bestandteil der Lieferung und kann über die entsprechenden Hersteller Stores (z.B. Google Play oder den Apple App Store) bezogen werden. Es finden gesonderte Bedingungen Anwendung, insbesondere wird die App 'wie besehen' ohne eine Gewährleistung von Seiten der DEEP CARE zur Verfügung gestellt, es sei denn es handelt sich um durch DEEP CARE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Mängel. Dem Kunden ist bewusst, dass Zugang zu den Hersteller Stores die Zustimmung zu gesonderten Bedingungen der Hersteller erfordert.
  3. Die Installation der ISA wird durch den Kunden entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung vorgenommen. Die DEEP CARE kann zudem Hilfe-Videos anbieten, die sie dem Kunden zur Verfügung stellt. Eine gesonderte Installation, Einweisung, und Schulung durch die DEEP CARE wird nicht
  4. Angaben von DEEP CARE zu ihren Produkten (z.B. Gewicht, Maße, Belastbarkeit ) sowie die Darstellungen der Produkte (z.B. Zeichnungen und Abbildungen in Katalogen oder auf der Webseite) Gebrauchsanweisungen u.a. stellen keine Garantiezusagen von DEEP CARE für die Beschaffenheit des jeweiligen Produkts dar, es sei denn, DEEP CARE erklärt dies ausdrücklich und schriftlich.
  5. Die Produkte der DEEP CARE können Open Source Software Hinsichtlich dieser Open Source Software können abweichende Lizenzbestimmungen Anwendung finden. Eine Übersicht der in den jeweiligen Lieferungen und Leistungen enthaltenen Open Source-Komponenten sowie die dazugehörigen Lizenztexte sind Teil der Lieferung und können jeweils über das Menü der ISA oder in der App eingesehen werden. Zudem verwendet DEEP CARE Künstliche Intelligenz in ihren Produkten, wie in der dazugehörigen Dokumentation beschrieben. DEEP CARE hält, soweit anwendbar, die Bestimmungen der KI VO ein.
  6. Erbringt die DEEP CARE Beratungsleistungen, so hat der Kunde diese durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der DEEP CARE die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Die DEEP CARE ist berechtigt, alle Leistungen online oder remote zu erbringen, wenn dies nach den Umständen erforderlich ist. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die DEEP CARE aus diesem Grund ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne Berechnung.

 

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Alle Preise verstehen sich in EURO .,ab Werk" zuzüglich Verpackung, Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  1. Alle Preise verstehen sich weiterhin zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Der Kunde trägt alle

Zölle und Steuern, die von einer National-, Bundes-, Staats­ oder Ortsbehörde im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere bei einer Ausfuhr der Produkte oder deren ganz oder teilweise Nutzung außerhalb des ursprünglichen Erwerbslandes) erhoben werden, ausgenommen alle Steuern für Umsätze, Einkünfte oder Gewinne der DEEP CARE.

  1. Zahlungen sind spätestens fünfzehn (15) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Bank-, Giro- oder Postüberweisung oder per Lastschrifteinzug zu leisten. DEEP CARE kann in begründeten Fällen Vorauskasse in angemessenem Umfang verlangen.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen. Er kann seine Forderungen - unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB - nicht an Dritte
  3. Der Kaufpreis ist während des Zahlungsverzugs des Kunden mit jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. DEEP CARE behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. DEEP CARE ist berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von DEEP CARE durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet
  5. Im Falle der Miete von Produkten ist DEEP CARE berechtigt, die Miete erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei (3) Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Material- und/oder Personalkosten erhöhen. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Andernfalls finden zu dem in der Ankündigung festgesetzten Termin die neuen Preise Anwendung.

 

§ 5 LIEFERUNG, VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

  1. Alle Lieferungen erfolgen ,,ab Werk". Versandart, -weg und Verpackung werden von DEEP CARE nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt. Die Sendung wird von DEEP CARE nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport- oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  2. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware kann sich die DEEP CARE mit sofortiger Wirkung von dem Vertrag lösen. DEEP CARE wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Produkts informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
  3. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich vereinbart ist.
  4. DEEP CARE haftet nicht für die Unmöglichkeit einer Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die DEEP CARE nicht zu vertreten hat. Lieferfristen verlängern und Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  5. DEEP CARE ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn die (i) Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist, und (iii) dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  6. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Produkte versandbereit sind und DEEP CARE dies dem Kunden angezeigt hat.
  7. Der Kunde kann wegen verzögerter Lieferung nur dann Ansprüche herleiten, wenn der Lieferverzug auf einer von DEEP CARE zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht oder er bei unterbliebener Lieferung eine Nachfrist von vier (4) Wochen verbunden mit einer Ablehnungsandrohung setzt.
  8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die DEEP CARE berechtigt, den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (wie z.B. Lagerungs- und Transportkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte der DEEP CARE bleiben unberührt.
  9. Der Kunde wird die Liefergegenstände jeweils unverzüglich auspacken und auf ihre die Funktionsfähigkeit überprüfen. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommt. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich zu rügen, auch soweit sie die Betriebsanleitung betreffen. Macht der Kunde keine Mängel geltend, so gelten die Liefergegenstände als bei Ablieferung mangelfrei, soweit der später geltend gemachte Mangel bei Durchführung der vereinbarten Untersuchung erkennbar gewesen wäre.

 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Im Fall des Vertragsschlusses als Mietvertrag bleibt die Mietsache im Eigentum der DEEP CARE. Einigen sich die Parteien auf den Kauf des Produkts, behält sich die DEEP CARE das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (vgl. § 449 BGB). Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von DEEP CARE gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.
  2. Die von DEEP CARE an den Kunden gelieferten Produkte (im Folgenden ,.Vorbehaltsware") bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der

Geschäftsbeziehung zwischen DEEP CARE und Kunde Eigentum von DEEP CARE. Tritt DEEP CARE bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück, ist DEEP CARE berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Kunde wird DEEP CARE unverzüglich benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist; er wird den Dritten auf das Eigentum von DEEP CARE hinweisen.
  2. Im Fall des Kaufs ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an DEEP CARE ab; DEEP CARE nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer im eigenen Namen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DEEP CARE, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DEEP CARE wird jedoch die Forderungen gegen die Abnehmer des Kunden nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

 

§ 7 BEDINGUNGEN BEI MIETE

  1. Mietzeitraum und Kündigungsfrist
    1. Der Mietzeitraum wird jeweils individuell schriftlich vereinbart. Abweichend anderslautender Bedingungen, Ist die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt wird.
    2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde den Mietzins nur unregelmäßig oder gar nicht bezahlt und mit einem Mietzins, der der Höhe nach der vereinbarten Zahlungen für ein Quartal entspricht, länger als 14 Tage in Verzug kommt.
    3. Die Kündigung hat schriftlich zu Textform ist nicht ausreichend.
    4. Nach Beendigung der Mietzeit müssen die Mietobjekte an DEEP CARE wieder retourniert werden. Kommt der Kunde mit der Rücksendung in Verzug oder retourniert er die erhaltenen Waren überhaupt nicht, so ist DEEP CARE berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung entsprechend der vereinbarten Miete oder eines sonstigen vertraglich festgelegten Betrages zu verlangen.

 

  1. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die Mietsachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt, zu behandeln. Der Kunde hat für die hinreichende Einweisung und Schulung oder auf andere Art und Weise dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungsgehilfen die Mietsachen dem üblichen Einsatz entsprechend einsetzen und
    2. Die DEEP CARE kennzeichnet die Mietsachen durch zumutbare Etikettierung als ihr Eigentum. Weder diese Kennzeichnung noch Herstellerhinweise, Seriennummern, Siegel, Softwarelizenzhinweise dürfen vom Kunde ohne vorherige Zustimmung der DEEP CARE entfernt oder verändert werden.
    3. Der Kunde hat der DEEP CARE zum Zwecke von Instandsetzungs- und lnstandhaltungsarbeiten sowie Pflegeleistungen, welche am Aufstellort zu erfolgen haben, nach Maßgabe seiner Sicherheits- und Zutrittsrichtlinien Zugriff auf die Mietsachen zu gewähren.
    4. Der Kunde hat Mängel sowie Beschädigungen der Mietsachen unverzüglich der DEEP CARE anzuzeigen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung des Aufstellortes nur mit vorheriger Zustimmung der DEEP CARE durchzuführen. Bei bloßen Veränderungen der Lage der Arbeitsplätze am Aufstellort ist dies nicht erforderlich.

 

  1. Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit
    1. Die DEEP CARE hat die Mietsachen über die gesamte Dauer der Mietzeit in dem zum vertraglich vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Sie hat zu diesem Zweck die erforderlichen Instandhaltungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Mehrkosten, die für zusätzliche vom Kunden gewünschte Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder infolge vertragswidrigen Umgangs mit den Mietobjekten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
    2. Die DEEP CARE stellt dem Kunden Kontaktdaten zur Verfügung, über die der Kunde Mängel der Mietsachen melden kann. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt regelmäßig durch Nachbesserung, also Unterstützung bei der Mängelumgehung. Die DEEP CARE hat dabei die Wahl, ob sie in einem ersten Schritt eine telefonische oder Fehlerbehebung per Fernwartung versucht. Die DEEP CARE ist jeweils zur Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Gebrauchstauglichkeit binnen angemessener Frist ver­ pflichtet.
    3. Der Kunde ist bei Mängeln erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die DEEP CARE das Recht zur Lieferung eines funktionell gleichwertigen Gegenstands nicht ausgeübt hat oder zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Kündigung des Mietvertrages in Bezug auf die mangelhafte Mietsache berechtigt. Zur Kündigung des gesamten Mietvertrages ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn eine wesentliche Anzahl der Mietsachen nicht zum vertraglich vereinbarten Gebrauch bereitsteht.
    4. Für etwaige Ansprüche des Kunden auf Aufwendungs­ oder Schadensersatz wegen Mängeln gelten die in 10 der AGB beschriebenen Haftungsbegrenzungen.
    5. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten, es sei denn, (i) DEEP CARE hat den Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht, oder (ii) DEEP CARE hat eine Garantie für die fehlende Beschaffenheit übernommen, oder (iii) es handelt sich um Ansprüche des Kunden aus Personenschäden. Die Verjährung beginnt mit Lieferung der Produkte an den Kunden.

 

§ 8 Bedingungen bei SaaS Leistungen

  1. Generelles
    1. Grundsätzlich finden die in § 7 und sonst in den AGB beschriebenen Bedingungen zur Miete auch auf von DEEP CARE zur Verfügung gestellten SaaS Leistungen Anwendung, es sei denn unter diesem § 8 ist etwas anderes bestimmt.
    2. Die SaaS Leistungen sind im Angebot beschrieben. DEEP CARE behält sich vor, kostenlos angebotene SaaS Leistungen nach vorheriger Ankündigung einzustellen oder nur noch kostenpflichtig anzubieten.

 

  1. Verpflichtungen DEEP CARE
    1. Bei der kostenlosen Nutzung der SaaS Leistungen strebt DEEP CARE eine durchschnittliche Verfügbarkeit an, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Ebenso wird ein Support nur auf freiwilliger Basis von DEEP CARE erbracht.
    2. DEEP Care verpflichtet sich bei kostenpflichtigen Betrieb, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Gesamtverfügbarkeit der SaaS Leistungen am Übergabepunkt im Jahresmittel von 99,8 % zu erreichen. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von DEEP CARE. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der unter § 8 Ziffer 2.c definierten Wartungszeiten. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten DEEP CARE nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind
    • mit dem Kunden abgestimmte Wartungszeiten;
    • Ausfallzeiten aufgrund von Viren oder Hackerangriffen, soweit DEEP CARE die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
    • Ausfallzeiten aufgrund von Vorgaben des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachte Unterbrechungen;
    • Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
    • Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht der DEEP CARE zurechenbare Personen) verursacht werden.

Der Kunde kann die Nichteinhaltung der Verfügbarkeit als Störung melden.

3.DEEP CARE wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Wartungsbedingte Ausfälle sind auf insgesamt maximal 48 Stunden Ausfallzeit pro Kalenderjahr Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Software eventuell nicht zur Verfügung.

  1. Meldungen zu Störungen hat der Kunde über die im Vertrag bezeichneten oder auf der Webseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten abzugeben. Meldet der Kunde eine Störung, so wird er DEEP CARE die Beschreibung der Störung detailliert und mit der aus seiner Sicht erforderlichen Dringlichkeitsstufe angeben. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen der Feiertage in Baden-Württemberg, sowie den 24. und 31.12. eines Jahres) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten). Zu den Servicezeiten ist Support per E-Mail und Telefon verfügbar.
  2. Die in den SaaS Leistungen verarbeiteten Inhalte des Kunden werden von DEEP CARE arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden.
  3. DEEP CARE hält die Bestimmungen des Data Acts, soweit anwendbar, ein. Der Kunde hat das Recht, jederzeit seine Daten herauszuverlangen. Zudem hat der Kunde ein Wechselrecht i.S.v. Art 25 Data Act, welches er mit einer Ankündigung von 2 Monaten ausüben kann. Im Übrigen gilt in diesem Fall der Gesetzeswortlaut des Art. 25 entsprechend.

 

  1. Pflichten des Kunden
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den SaaS Leistungen geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Im Falle der Weiterentwicklung der Softwarelösung obliegt es dem Kunden, nach Information durch DEEP CARE die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT vorzunehmen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
  4. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS Leistungen selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Lösung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus der Nutzung der vertraglich vereinbarten SaaS Leistungen ergeben, einzuhalten. Der Kunde wird insbesondere gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, die Bestimmungen des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts beachten. Zudem stellt der Kunde sicher, dass er alle Genehmigungen und Einwilligungen von Dateninhabern zur Nutzung der Daten hat. Der Kunde stellt DEEP CARE von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen DEEP CARE erheben und die der Kunde durch schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat.
  6. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen DEEP CARE, ist DEEP CARE berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die SaaS Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. DEEP CARE wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet oder die Rechtsverletzung beseitigt ist.
  7. Die von dem Kunden auf seinem Account bereitgestellten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der DEEP CARE das Recht ein, seine Inhalte zu speichern, über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Des Weiteren ist die DEEP CARE berechtigt, technisch notwendige Änderungen vorzunehmen, sowie zum Zwecke der Systemstabilität und besseren Nutzererfahrung die Inhalte zu editieren und anzupassen.
  8. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Im Übrigen gilt § 11.

 

  1. Rechte an den SaaS Leistungen
  2. Die Softwarelösungen, Dokumentationen oder sonstige von DEEP CARE im Rahmen der SaaS Leistungen zur Verfügung gestellten Materialien stehen und verbleiben im alleinigen Eigentum der  DEEP CARE. Alle Rechte an Weiterentwicklungen, Anpassungen oder sonstigen Neuerungen oder Ableitungen hinsichtlich der Softwarelösungen stehen allein  DEEP CARE zu, auch wenn sie aufgrund von Vorschlägen oder Feedback des Kunden vorgenommen werden. Der Kunde räumt  DEEP CARE an seinen Vorschlägen und Feedback das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht- ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung, ein.
  3. DEEP CARE räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Vertrag bezeichnete Softwarelösung, darin enthaltene Materialien und Dokumentationen während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

 

 

  • 9 Gewährleistung BEI KAUF
    1. DEEP CARE haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Verwendung der Produkte durch den Kunden oder seiner Abnehmer beruhen. DEEP CARE übernimmt lediglich die Gewähr dafür, dass die Produkte der Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen und der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
    2. Soweit ein Mangel vorliegt, ist DEEP CARE nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts berechtigt. DEEP CARE ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
    3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln der Lieferungen gilt§ 8 der AGB.
    4. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf

(12) Monaten, es sei denn, (i) DEEP CARE hat den Mangel arglistig verschwiegen, oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht, oder (ii) DEEP CARE hat eine Garantie im Sinne von

  • 443 BGB für die fehlende Beschaffenheit übernommen, oder

(iii) es handelt sich um Ansprüche des Kunden aus Personenschäden oder aus Rechtsmängeln im Sinne des§ 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB. Die Verjährung beginnt mit Lieferung der Produkte an den Kunden.

 

§ 10 HAFTUNG

 

  1. DEEP CARE haftet auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldenshaftung gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus einem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis, aus Vertrag oder Delikt) - auch wegen Unmöglichkeit oder Verzug sowie bei Mängeln der Lieferungen - nur in folgendem Umfang:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
    • in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertraut und vertrauen darf), und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

  1. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen, in denen DEEP CARE eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  2. Im Falle der Miete wird die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536 a 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Mietprodukte ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Für den Verlust von Daten haftet DEEP CARE insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DEEP CARE.

 

§ 11 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT

 

  1. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte
  2. Soweit es zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, dass der Kunde der DEEP CARE Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird DEEP CARE geeignete organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit dieser Daten der im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse Eingesetztes Personal wird über datenschutzrechtliche Verpflichtungen unterrichtet und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
  3. Verarbeitet DEEP CARE im Auftrag Daten des Kunden, so finden die Bedingungen der DEEP CARE Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Anwendung.

 

 

§ 12 Geheimhaltung

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind Geschäftsgeheimnisse und alle Informationen, Daten und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  2. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt gemacht werden,; (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  4. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  5. Die empfangende Partei verpflichtet sich zudem, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht selbst oder durch Dritte zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise auf deren Zusammensetzung und/oder Herstellung zu untersuchen, sofern dies nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist und die offenlegende Partei dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder dies gesetzlich erlaubt ist.

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Sitz von DEEP CARE, soweit die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren. DEEP CARE behält sich das Recht vor, den Versand auch von einem anderen Ort innerhalb Deutschlands vorzunehmen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dies Formerfordernis ist auch gewahrt, wenn der Vertrag oder die Vertragsanpassung elektronisch unterzeichnet und übermittelt wird, einschließlich Scans von unterschriebenen Dokumenten oder digitale Unterschriften.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von DEEP CARE. DEEP CARE ist jedoch nach ihrer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies diese AGB im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung und der Intention der Vertragspartner am Nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücke.